Neue Plattform für Energieeffizienz

Ziel der EU-Richtlinie „Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen“ (2006/32/EG) ist eine Erhöhung der Endenergieeffizienz in der Europäischen Union.

Sie gibt einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert von 9% für den Zeitraum zwischen 2008 und 2016 als indikatives Ziel vor. Innerhalb von neun Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sind Energieeinsparungen von neun Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Endenergieverbrauch der Jahre 2001 bis 2005 nachzuweisen.

Diese Energieeinsparung soll durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieeinsparung in allen Verbrauchssektoren und in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Energiedienstleistungsmarkts. Dabei kommt dem öffentlichen Sektor eine besondere Vorbildfunktion zu (Artikel 5).

Die Mitgliedsstaaten veranlassen dazu kostenwirksame, praktikable und angemessene Maßnahmen. Die umfassenden Maßnahmen müssen überprüfbar, d.h. messbar oder auf Basis von Expertenschätzungen quantifizierbar sein.

Zusätzlich können wirksame Energieeinsparmaßnahmen, die seit 1995 eingeleitet wurden („Early Actions“), beim Nachweis der erbrachten Einsparungen berücksichtigt werden. Die EU-Staaten müssen in drei nationalen Aktionsplänen (EEAP) jeweils am 30. Juni 2007, 2011 und 2014 ihre Politiken zur Umsetzung der Richtlinie gegenüber der EU-Kommission nachweisen (Artikel 14).

Die Mitgliedsstaaten schaffen die geeigneten Bedingungen und setzen ausreichende Anreize, damit die Marktbeteiligten den Endkunden mehr Information und Beratung über Endenergieeffizienz zur Verfügung stellen. Durch die Vernetzung von Marktakteuren lassen sich bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte erzielen.

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Quelle : DENA